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KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt

Katrin Quirder

Gerade laufen viele Beiträge mit derselben Botschaft durch die Feeds: Ab August drohen 15 Millionen Euro Strafe, wenn du KI-Inhalte nicht kennzeichnest. Bei meinen Kund:innen kommt davon vor allem eines an — Verunsicherung. Muss jetzt jeder Instagram-Beitrag ein Etikett tragen? Jedes Bild, jeder Newsletter?

Die ehrliche Antwort: Für die meisten Selbstständigen ändert sich weniger, als die Schlagzeilen behaupten. Deshalb schauen wir heute in Ruhe hin, was Artikel 50 der EU-KI-Verordnung wirklich verlangt — und was nicht.

AUF EINEN BLICK

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Das Wichtigste in Kürze:

  • Kennzeichnen musst du: Chatbots im Kundenkontakt, Deepfakes, täuschend echte KI-Bilder, -Stimmen oder -Videos — und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die niemand redaktionell prüft.
  • Nicht kennzeichnen musst du: Texte, die du vor der Veröffentlichung selbst prüfst und verantwortest — also deine Angebotsseite, Instagram-Beiträge und Newsletter.
  • Die Faustregel: Könnte jemand glauben, das sei echt, obwohl es das nicht ist? Dann kennzeichnen. Wenn nicht, dann nicht.
  • Zum Risiko: Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes — kleine Unternehmen werden dabei ausdrücklich berücksichtigt.
Humanoider Roboter sitzt auf einer Holzbank und liest eine Broschüre — Symbolbild zur KI-Kennzeichnungspflicht im Beitrag von quirkativ

Was verlangt die KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026?

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt Kennzeichnung in vier Fällen: bei Chatbots, Deepfakes, KI-Texten von öffentlichem Interesse und synthetischen Medien.

Die EU-KI-Verordnung gilt seit August 2024 und wird stufenweise scharf gestellt. Am 2. August 2026 wird der Teil anwendbar, der die meisten Selbstständigen direkt betrifft: die Transparenzpflichten. Entscheidend ist dabei nicht, ob irgendwo im Prozess Künstliche Intelligenz mitgearbeitet hat — entscheidend ist, ob Menschen über die Echtheit oder Herkunft eines Inhalts getäuscht werden könnten.

Genau darauf zielen die vier Fälle: Ein Chatbot muss sich als solcher zu erkennen geben, ein Deepfake muss offengelegt werden, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, und täuschend echte KI-Bilder, -Stimmen oder -Videos müssen als künstlich erkennbar sein. Für die Kund:innen von quirkativ — Coaches, Therapeut:innen und Handwerksbetriebe im Rhein-Main-Gebiet — ist der Alltag davon deutlich weniger betroffen, als die Schlagzeilen vermuten lassen.

UPDATE · STAND 16. JULI 2026

Der Digital Omnibus der EU verschiebt nur die maschinenlesbare Markierung der KI-Anbieter (Art. 50 Abs. 2) — das betrifft Firmen wie OpenAI, nicht deren Nutzer:innen. Die Kennzeichnungspflichten für alle, die KI-Inhalte veröffentlichen, gelten unverändert ab dem 2. August 2026 (Praxis-Leitfaden zu Artikel 50).


Musst du jetzt jeden Text und jedes Bild kennzeichnen?

Nein. Wer KI-Texte vor der Veröffentlichung selbst prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, muss sie nicht kennzeichnen.

Das ist die wichtigste Entwarnung — und sie steht direkt im Gesetz. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur bei Themen von öffentlichem Interesse. Deine Angebotsseite, dein Instagram-Beitrag, dein Newsletter fallen nicht darunter. Und selbst dort, wo sie greifen würde, entfällt sie, wenn ein Mensch die Inhalte prüft und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt.

Wichtig ist die Ehrlichkeit an dieser Stelle: Diese Ausnahme meint echte Prüfung — jedes Wort lesen, Fakten kontrollieren, dahinterstehen. Ein kurzes Drüberscrollen reicht nicht. Katrin Quirder arbeitet bei quirkativ genau nach diesem Prinzip: KI ist ein Werkzeug im Hintergrund, doch jeder Text, der eine Webseite oder ein Profil verlässt, ist geprüft, überarbeitet und verantwortet. Wer so arbeitet, erfüllt die Anforderung ganz nebenbei — ohne ein einziges Label.

Ebenfalls ausgenommen: rein unterstützende Funktionen wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur, solange sich die Aussage des Inhalts nicht wesentlich verändert.


Wann musst du wirklich kennzeichnen?

Kennzeichnungspflicht besteht bei Chatbots im Kundenkontakt, bei Deepfakes und bei täuschend echten KI-Bildern, -Stimmen oder -Videos.

Von den vier Fällen aus Artikel 50 sind drei für kleine Betriebe im Rhein-Main-Gebiet praxisrelevant — der vierte, KI-Texte von öffentlichem Interesse, wird durch die geprüfte Arbeitsweise aus dem letzten Abschnitt fast immer entschärft. Erstens der Chatbot: Wer auf seiner Webseite eine KI mit Besucher:innen sprechen lässt, muss das spätestens bei der ersten Interaktion offenlegen — sichtbar im Chatfenster oder in der Begrüßung, nicht versteckt in den AGB. Einen Bestandsschutz für laufende Chatbots gibt es nicht.

Zweitens Deepfakes: Wenn eine reale Person, Aussage oder Situation täuschend echt nachgebildet wird, muss die künstliche Herkunft offengelegt werden. Drittens täuschend echte KI-Medien: Ein KI-Bild, das wie ein echtes Foto deiner Praxis oder Werkstatt wirkt, braucht einen wahrnehmbaren Hinweis. Ein offensichtlich künstliches Motiv — etwa eine erkennbar illustrierte Grafik — braucht dagegen kein Label.

Die Faustregel von quirkativ dazu: Könnte jemand glauben, das sei echt, obwohl es das nicht ist? Dann kennzeichnen. Wenn nicht, dann nicht.

Und wie kennzeichnet man richtig? Sichtbar dort, wo der Inhalt erscheint: bei Bildern und Videos ein wahrnehmbarer Hinweis direkt am Motiv (etwa „KI-generiert“ im Bild oder in der Bildunterschrift), beim Chatbot in der Begrüßung, in klarer Sprache ohne Fachjargon. Versteckte Metadaten allein genügen nicht — der Hinweis muss beim ersten Kontakt erkennbar sein.


Was passiert bei Verstößen — und wie groß ist das Risiko für dich wirklich?

Verstöße können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes kosten — kleine Unternehmen werden dabei besonders berücksichtigt.

Die 15 Millionen Euro aus den Schlagzeilen sind die gesetzliche Obergrenze aus Artikel 99 der KI-Verordnung — nicht die automatische Strafe für ein fehlendes Label unter einem Beitrag. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Bemessung ausdrücklich berücksichtigt. Die Erfahrung mit der DSGVO legt nahe, dass Behörden zunächst eindeutige und öffentlichkeitswirksame Fälle verfolgen.

Ganz ohne Risiko ist Wegschauen trotzdem nicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat im Mai 2026 entschieden, dass ein Unternehmen für die Falschaussagen seines KI-Chatbots haftet wie für eigene Aussagen — ein pauschaler Hinweis „KI kann Fehler machen“ schützt davor ausdrücklich nicht (Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25, nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen). Wer eine KI direkt mit Kund:innen sprechen lässt, trägt Verantwortung für das, was sie sagt. Auch das spricht für die ruhige, geprüfte Arbeitsweise statt für ungeprüfte Automatisierung.

Quellen: Art. 99 VO (EU) 2024/1689; OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25 (Pressemitteilung der NRW-Justiz).


Was solltest du bis August tun?

Drei Schritte reichen: KI-Werkzeuge auflisten, die Prüf-Verantwortung festlegen und einen Hinweis setzen, falls ein Chatbot im Einsatz ist.

Für einen kleinen Betrieb ist das kein Projekt, sondern ein Nachmittag. quirkativ empfiehlt diese Reihenfolge:

1 · Werkzeuge auflisten. Notiere, welche KI-Werkzeuge bei dir Inhalte erzeugen — Texte, Bilder, Antworten. Eine einfache Liste genügt.

2 · Verantwortung festlegen. Lege fest, wer jeden Inhalt vor der Veröffentlichung prüft und verantwortet. Bei Solo-Selbstständigen bist das du — dann halte es als Routine fest.

3 · Chatbot prüfen. Falls eine KI direkt mit deinen Besucher:innen spricht: Hinweis in die Begrüßung, sichtbar beim ersten Kontakt. Kein Chatbot — kein Handlungsbedarf.


Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Muss ich Instagram-Beiträge kennzeichnen, die ich mit KI geschrieben habe?

Nein — solange du sie vor dem Posten prüfst und inhaltlich verantwortest. Werbe- und Alltagstexte gelten nicht als Themen von öffentlichem Interesse im Sinne des Gesetzes.

Muss ich KI-Bilder auf meiner Webseite kennzeichnen?

Nur wenn sie täuschend echt wirken. Ein offensichtlich künstliches Motiv braucht kein Label — ein realistisch nachgestelltes Foto einer Person oder Situation schon.

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung?

Nein. Die Kennzeichnung muss dort stehen, wo der Inhalt erscheint — deutlich wahrnehmbar beim ersten Kontakt, nicht versteckt auf einer Rechtsseite.

Gilt die Pflicht auch für Einzelunternehmer:innen?

Ja, sie gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Entscheidend ist die geschäftliche Veröffentlichung, nicht die Rechtsform — Bußgelder werden bei kleinen Betrieben aber maßvoller bemessen.

Was ist mit KI-retuschierten Fotos?

Einfache Retusche und technische Optimierung sind ausgenommen, solange sich die Aussage des Bildes nicht wesentlich verändert.


Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus Sicht der Sichtbarkeits-Arbeit von quirkativ — keine Rechtsberatung. Wenn dein konkreter Fall heikel ist, gehört er in die Hände einer Anwältin oder eines Anwalts.

QUELLEN

Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung), Artikel 50 und Artikel 99

Artikel 50 im Wortlaut (AI Act Explorer)

— EU-Kommission: Entwurf der Leitlinien zur Anwendung von Artikel 50, Mai 2026 (finale Fassung angekündigt)

EU-Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, veröffentlicht 10. Juni 2026

OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25 — Pressemitteilung der NRW-Justiz

TÜV Rheinland: Transparenzpflichten im EU AI Act, 2026

Katrin Quirder, Sichtbarkeits-Gestalterin von quirkativ

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